Auch im Jahr 2023 falle dies ähnlich aus. Die Beklagte weise für 2023 einen Umsatz von Fr. 327'552.15 aus. Sie habe diesen im Vergleich zum Vorjahr signifikant steigern können. Deshalb sei von einem höheren Gewinn im Jahr 2023 auszugehen. Die Beklagte verfüge über volle Auftragsbücher. In den nächsten 10 Tagen seien sieben Rechnungen in Gesamthöhe von Fr. 68'057.50 zur Zahlung fällig. Betreffend die Rechnungen an D._____ sei festzuhalten, dass mit Entscheid vom 1. Februar 2024 das Bezirksgericht Kulm vorläufig ein Bauhandwerkerpfandrecht der Beklagten eingetragen habe. Bezüglich der E.___