2.3.2. Hinsichtlich ihrer Zahlungsfähigkeit führte die Beklagte aus, der letzte verfügbare Jahresabschluss betreffe das Jahr 2022. Der Abschluss 2023 resp. ein Zwischenabschluss per 26. Februar 2024 befänden sich bei ihrer Treuhänderin. Beide seien zum Zeitpunkt der Beschwerde nicht verfügbar gewesen, weshalb sie bei der Treuhänderin zu edieren seien. Sowohl im Jahr 2021 als auch 2022 habe die Beklagte einen Gewinn erwirtschaftet. Ferner verfüge sie über werthaltiges Anlagevermögen (Lager und Fahrzeuge) im Wert von Fr. 20'000.00. Sowohl im Jahr 2021 und 2022 habe die Beklagte nicht fakturierte Dienstleistungen von über Fr. 70'000.00 erbracht. Auch im Jahr 2023 falle dies ähnlich aus.