3. 3.1. Gegen diesen ihr am 29. Februar 2024 zugestellten Entscheid erhob die Beklagte mit Eingabe vom 7. März 2024 beim Obergericht des Kantons Aargau Beschwerde und beantragte Folgendes: -3- " 1. Der Entscheid des Bezirksgerichts Bremgarten vom 26.02.2024 sei aufzuheben. 2. Die Obergerichtskasse sei anzuweisen, der Beschwerdegegnerin von dem von der Beschwerdeführerin bei der Obergerichtskasse hinterlegten Betrag von CHF 18'000.00 den Betrag von CHF 16'362.99 herauszugeben.