1. 1.1. Die Klägerin betrieb die Beklagte mit Zahlungsbefehl Nr. aaa des Regionalen Betreibungsamtes Q._____ vom 21. Juni 2023 für eine Forderung von Fr. 14'616.85 nebst 5 % Zins seit 16. Juni 2023, reglementarischen Kosten von Fr. 1'175.00, Fr. 150.00 Betreibungskosten, Fr. 60.00 Mahnkosten sowie Fr. 361.14 Verzugszins vor der Betreibung. 1.2. Die Beklagte erhob gegen den ihr am 26. Juni 2023 zugestellten Zahlungsbefehl keinen Rechtsvorschlag.