In diesem Zusammenhang ist der Gruppen-Abrechnung des Betreibungsamtes Q._____ vom 8. November 2023 zu entnehmen, dass insgesamt sechs Gläubiger mit einer Gesamtforderung von Fr. 148'540.95 an der Lohn- und Sachpfändung von B._____ teilnehmen, wobei bis am 8. November 2023 ein Ergebnis von Fr. 36'799.10 erzielt werden konnte. Daraus ergibt sich nicht, in welchem Umfang die Klägerin monatlich am Pfändungserlös partizipiert hat bzw. ob für jeden Monat (ab November 2023) der identische Pfändungserlös erzielt und auf die sechs Gläubiger verteilt worden ist. Hinsichtlich der Sachpfändung ist nicht bekannt, über welche Vermögenswerte B.___