Es werde Bestandteil des Konkursverfahrens sein, die exakte Restforderung der Solidarschuldnerin (und Beklagten) zu bestimmen. So müsse eigentlich in einem Konkursverfahren ohnehin die gesamte Forderung eingegeben werden können, da die Konkursdividende im Vornherein unbestimmt sei. -7-