Bis zum angefochtenen Entscheid seien der Klägerin weitere Fr. 24'968.40 zurückbezahlt worden. Per 29. Januar 2024 belaufe sich die Teilzahlung damit auf insgesamt Fr. 52'323.95 und nicht auf Fr. 27'355.55, wie von der Vorinstanz fälschlicherweise festgestellt worden sei.