aufgelistet sei. Da die Zahlung an […] erfolgt sei und die in der Gruppen- Abrechnung des Betreibungsamtes Q._____ vom 8. November 2023 gelistete Forderung dem exakten Betrag aus der Schuldanerkennung vom 7. Dezember 2022 entspreche, sei vorliegend glaubhaft gemacht, dass die hier massgebliche Schuld mit Teilzahlung in der Höhe von Fr. 27'355.55 teilweise getilgt worden sei, womit die Rechtsöffnung für den Betrag der Teilzahlung verweigert werde. Für den Teilbetrag von Fr. 84'644.45 würden keine gültigen Einwendungen vorliegen und es sei dafür die provisorische Rechtsöffnung zu erteilen.