_ eingereicht und dieser sei bereits gepfändet worden, stehe dies der Betreibung im vorliegenden Verfahren nicht entgegen. So berechtige ein Rechtsöffnungstitel zur Rechtsöffnung gegen beide Solidarschuldner, solange dessen Schuldnerschaft im Rechtsöffnungstitel nachgewiesen sei. Im Weiteren liege eine zweite, separate Schuldanerkennung vor, in welcher nicht B._____ als Schuldner festgehalten werde, sondern nur die Beklagte als Aktiengesellschaft. Demnach sei die mit dem Rechtsöffnungsgesuch eingereichte Schuldanerkennung der Beklagten ein gültiger Rechtsöffnungstitel.