vertreter direkt aus der Gerichtskasse zu entschädigen. Das Obergericht erkennt: 1. Die Berufung wird abgewiesen. 2. Der Klägerin wird, soweit ihr Gesuch nicht gegenstandslos geworden ist, die unentgeltliche Rechtsverbeiständung für das Berufungsverfahren gewährt und Rechtsanwalt Eric Hemmerling, Frick, als ihr unentgeltlicher Rechtsvertreter eingesetzt.