__ vom 6. Dezember 2020 zu entnehmen sei, habe sein Bruttoeinkommen entgegen dem Obergericht über der 70 %-Schwelle des versicherten Lohnes gelegen. Die zuständige Sachbearbeiterin der Arbeitslosenkasse in Solothurn habe ihm gesagt, dass er verpflichtet sei, die Arbeitsstelle in Deutschland anzunehmen. Entgegen der Zusage seines Arbeitgebers habe er die variable Vergütung jedoch bis heute nicht erhalten. Weiter sei zu berücksichtigen, dass er schwerbehindert sei. Aus ärztlicher Sicht sei er auf einen Pkw angewiesen. Sein durchschnittliches Nettogehalt betrage EUR 3'274.00. Von diesem Gehalt sei der Grundbedarf von Fr. 1'200.00 abzuziehen. Seine Miete betrage EUR 1'010.00.