5. Leistungsfähigkeit 5.1. Mit Berufung (S. 3 ff.) bringt der Beklagte ferner vor, entgegen der Ansicht des Obergerichts habe er seinen Wohnsitz nicht nach Deutschland verlegt, um seine Leistungsfähigkeit zu schmälern, sondern ihm sei gekündigt worden. Seine rund 90 erfolglosen Bewerbungen habe er bereits im für prozedürlich erklärten Verfahren SF.2021.5 vorgetragen und nachgewiesen. Wie der mit Berufung eingereichten E-Mail der Firma C._____ vom 6. Dezember 2020 zu entnehmen sei, habe sein Bruttoeinkommen entgegen dem Obergericht über der 70 %-Schwelle des versicherten Lohnes gelegen.