hatten, bleiben gültig. Ob die Vorinstanz den Parteien in dieser Situation das rechtliche Gehör gewähren und beispielsweise einen weiteren Schriftenwechsel anordnen muss, bestimmt sich praxisgemäss je nach dem Inhalt des Rückweisungsentscheids im konkreten Fall (vgl. zum Ganzen für den Fall der Rückweisung durch das Bundesgericht dessen Urteil 5A_101/2017 vom 14. Dezember 2017 E. 4.3).