2.9. Die gegen diesen Entscheid erhobene Berufung der Klägerin vom 24. Juli 2023 (Postaufgabe) hiess das Obergericht des Kantons Aargau mit Entscheid vom 30. Oktober 2023 teilweise gut, hob den Entscheid vom 5. Juli 2023 auf und wies ihn zur Neubeurteilung an das Bezirksgericht Laufenburg zurück. 2.10. Gegen den obergerichtlichen Rückweisungsentscheid hat der Beklagte beim Bundesgericht am 1. Dezember 2023 Beschwerde erhoben, auf welche das Bundesgericht mit Urteil 5A_977/2023 vom 22. Januar 2024 nicht eintrat. -4- 2.11. Mit Entscheid vom 7. Februar 2024 erkannte das Bezirksgerichtspräsidium Laufenburg: