Die dagegen erhobenen Rechtsmittel des Beklagten blieben ohne Erfolg (ZSU.2021.241/BGE 5A_424/2022). Die Ehe der Eltern wurde am tt.mm. 2023 durch das Bezirksgericht Laufenburg geschieden (OF.2018.72). 2. 2.1. Am 4. Januar 2022 reichte die Klägerin gegen den Beklagten beim Bezirksgericht Laufenburg Klage ein (VF.2022.2). Gleichentags reichte sie das vorliegend zu beurteilende Gesuch um vorsorgliche Massnahmen ein und beantragte: