3.2.3.4. Gemäss obigen Erwägungen ist im Verfahren VZ.2023.45 von Prozesskosten von total Fr. 8'075.00 (Fr. 2'175.00 + Fr. 5'900.00) auszugehen. Beim von der Vorinstanz errechneten monatlichen Freibetrag von Fr. 360.85 würde der Gesuchsteller rund 22,4 Monate benötigen, um Prozesskosten in dieser Höhe zu bezahlen. Da es sich um einen Arzthaftungsfall handelt, in welchem strittig ist, ob auf Seiten der Beklagten aus medizinischer Sicht lege artis vorgegangen wurde, wird die Vorinstanz voraussichtlich auch ein Gutachten i.S.v. Art. 183 ff. ZPO einholen müssen. Dessen Kosten (Kosten der Beweisführung gemäss Art. 95 Abs. 2 lit.