Nur schon die Kosten der bereits beantragten Begutachtung würden ein Mehrfaches der willkürlich berechneten Gerichtskosten von angeblich nur Fr. 1'500.00 betragen (erst recht bei der sehr umfangreichen und komplexen Aktenlage mit jahrzehntelangem medizinischem Verlauf), betrage doch der Stundenansatz eines medizinischen Fachgutachters Fr. 350.00 bis z.T. Fr. 500.00. Der massive Mehraufwand werde bei den Gerichtskosten wie auch bei den Parteikosten zu den nach Tarif maximal möglichen Zuschlägen führen. Aufgrund des Aktenumfangs von mehreren hundert Seiten werde schon bei der Gerichtsgebühr ein Zuschlag von mindestens 50 % vorgenommen werden.