Hinzu komme die spezielle Natur der eingereichten Klage, in der es um einen bereits per se komplexen Personenschaden mit zusätzlich gerichtsnotorisch hochumstrittener Haftungsvorfrage betreffend einen Arztfehler gehe. Nur schon die Kosten der bereits beantragten Begutachtung würden ein Mehrfaches der willkürlich berechneten Gerichtskosten von angeblich nur Fr. 1'500.00 betragen (erst recht bei der sehr umfangreichen und komplexen Aktenlage mit jahrzehntelangem medizinischem Verlauf), betrage doch der Stundenansatz eines medizinischen Fachgutachters Fr. 350.00 bis z.T. Fr. 500.00.