Dabei habe sie ausser Acht gelassen, dass es sich nur um eine Teilklage handle. Hinter dem Teilklagestreitwert stehe ein massiv höheres, geradezu existenzielles Interesse des Klägers (hier offensichtlich siebenstellig bei Haushaltschaden, Lohnverlust etc. seit 2010) und dementsprechend "hartnäckigerem" Prozessverlauf. Hinzu komme die spezielle Natur der eingereichten Klage, in der es um einen bereits per se komplexen Personenschaden mit zusätzlich gerichtsnotorisch hochumstrittener Haftungsvorfrage betreffend einen Arztfehler gehe.