Die Prozesskosten beliefen sich damit geschätzt auf total Fr. 4'200.00. Bei einem doppelten Schriftenwechsel sei von einer Verfahrensdauer von über einem Jahr auszugehen. Bei einer Abzahlungsfrist von einem Jahr sei es dem Gesuchsteller möglich, aus dem Überschuss Prozesskosten von bis zu Fr. 4'330.20 zu begleichen. Folglich sei das Gesuch um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege mangels Bedürftigkeit abzuweisen. -4-