Das prozessrechtliche Existenzminimum sei auf Fr. 2'719.15 (Grundbetrag Fr. 850.00, 25 % Zuschlag Fr. 212.50, Hypothekarzins/Miete Fr. 875.00, obligatorische Krankenversicherung Fr. 440.00, Steuern Fr. 341.65) zu veranschlagen. Weitere im Existenzminimum zu berücksichtigende Zuschläge seien nicht geltend gemacht worden oder nicht ausgewiesen. Dem Gesuchsteller verbleibe somit ein monatlicher Freibetrag von Fr. 360.85. Aufgrund des Streitwerts von Fr. 5'000.00 sei mit Gerichtskosten von rund Fr. 1'500.00 und Parteikosten von rund Fr. 2'700.00 (bei einem doppelten Schriftenwechsel) zu rechnen. Die Prozesskosten beliefen sich damit geschätzt auf total Fr. 4'200.00.