_ gearbeitet und einen Bruttolohn von Fr. 5'200.00 zuzüglich eines 13. Monatslohns erzielt. Bei diesem Bruttolohn sei wegen fehlender Lohnabrechnungen geschätzt von einem Nettolohn von Fr. 4'400.00 auszugehen. Die Arbeitslosenentschädigung dürfte 70 % davon, also Fr. 3'080.00 pro Monat betragen. Die Einkünfte des Gesuchstellers seien damit auf Fr. 3'080.00 festzusetzen. Das prozessrechtliche Existenzminimum sei auf Fr. 2'719.15 (Grundbetrag Fr. 850.00, 25 % Zuschlag Fr. 212.50, Hypothekarzins/Miete Fr. 875.00, obligatorische Krankenversicherung Fr. 440.00, Steuern Fr. 341.65) zu veranschlagen.