1. A._____ reichte am 27. November 2023 beim Bezirksgericht Aarau eine Klage ein, mit welcher er beantragte, die B._____ AG sei teilklageweise zu verpflichten, ihm eine Teilgenugtuung von Fr. 5'000.00 nebst Zins zu 5 % seit 12. August 2010 zu bezahlen, unter Vorbehalt der Nachklage, insbesondere für den weiteren Schaden (wie z.B. Erwerbsausfall, Haushaltsschaden, Auslagen und die restliche Genugtuung). Gleichzeitig ersuchte er um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege in diesem Verfahren. 2. Der Präsident des Bezirksgerichts Aarau wies mit Verfügung vom 13. Dezember 2023 das Gesuch um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege ab.