ZPO erforderlichen Schweregrad erreichen könnten, wurden den Ausstandsbegehren nicht beigelegt. Folglich sind die Ausstandsbegehren auch in Bezug auf […] B._____ abzuweisen. 4. Die Gerichtskosten sind auf die Staatskasse zu nehmen (Art. 107 Abs. 2 ZPO). Parteientschädigungen sind nicht auszurichten. Das Obergericht beschliesst: Die Verfahren ZSU.2024.49 und ZSU.2024.92 werden vereinigt. Das Obergericht erkennt: 1. Die Ausstandsgesuche werden abgewiesen. 2. Die Gerichtskosten werden auf die Staatskasse genommen. 3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. -7- Zustellung an: […] Rechtsmittelbelehrung