Die entsprechenden Äusserungen seien "offensichtlich im Kontext womöglich klar als angewendetes Druckmittel gegen die aktuell zuständige Amtsperson zu verstehen". Zudem fehle ihm die eigenständige Stellungnahme von […] B._____, inkl. aller an sie gerichteten Schreiben. Er erachte die Begründung der Befangenheit als nicht ausreichend. Es seien weit kräftigere Schreiben an diverse Gerichtspräsidenten sowie Anwälte und Staatsanwälte im Umlauf. Sollten die Gerichtspräsidenten des Bezirksgerichts E._____ zwingend in den Ausstand treten, sei der Gerichtsort Brugg als zielführende Variante mit den Vorteilen der Informations-Kontinuität zu bedenken.