2.2. Der Gesuchsgegner brachte mit Eingabe vom 5. Juli 2024 vor, es sollte für einen Amtsträger in der Position eines Gerichtspräsidenten naturgemäss möglich sein, die an ihn gerichteten Schreiben vom 1. Februar 2024 sowie 9. Februar 2024 so zu interpretieren, dass nicht der Amtsträger als Person, sondern der Amtsträger in seiner Funktion stellvertretend für die Gerichtsentscheide und den daraus folgenden Massnahmen angegriffen würde. Die entsprechenden Äusserungen seien "offensichtlich im Kontext womöglich klar als angewendetes Druckmittel gegen die aktuell zuständige Amtsperson zu verstehen".