2. 2.1. Zur Begründung der Ausstandsbegehren wird vorgebracht, die Klägerin habe […] A._____ wiederholt als korrupt bezeichnet und ihn zu einer Geldzahlung genötigt. Stellvertretend für verschiedene E-Mails, die auch an […] B._____ gerichtet gewesen und gelöscht (und damit den Ausstandsbegehren nicht beigelegt) worden seien, werde auf das an […] A._____ adressierte Schreiben vom 1. Februar 2024 verwiesen, worin es heisse: