3. Mit Schreiben vom 16. Juli 2024 leitete die Justizleitung die Akten (inkl. Ausstandsbegehren und Stellungnahme des Gesuchsgegners) des von ihr unter den Verfahrensnummern LDI.2024.268 und LDI.2024.269 erfassten Ausstandsgesuchs zur Entscheidung an das Obergericht des Kantons Aargau weiter. Am Obergericht wurden daraufhin ebenfalls zwei Verfahren (ZSU.2024.49 und ZSU.2024.92) für die Ausstandsgesuche (betreffend vorsorgliche Massnahmen bzw. die Abänderung des Scheidungsurteils) eröffnet. -3- Das Obergericht zieht in Erwägung: