2. 2.1. Mit Gesuch vom 4. Dezember 2023 (Postaufgabe: 5. Dezember 2023) ersuchte der Kläger das Bezirksgericht R._____ um Erteilung der Rechtsöffnung für die betriebene Forderung, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. 2.2. Mit Stellungnahme vom 22. Dezember 2023 (Postaufgabe) beantragte die Beklagte sinngemäss, die Rechtsöffnung sei abzuweisen. 2.3. Mit Entscheid vom 29. Januar 2024 erkannte das Bezirksgericht R._____, Präsidium des Zivilgerichts: " 1. In der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamtes Q._____ […] wird dem Gesuchsteller definitive Rechtsöffnung erteilt für Fr. 2'000.00 nebst Zins zu 5 % seit 13. Juni 2022.