1. Der Kläger betrieb die Beklagte mit Zahlungsbefehl vom 3. Juli 2023 in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamtes Q._____ für eine Forderung von Fr. 30'000.00 zzgl. 5 % Zins seit dem 13. Juni 2022. Als Forderungsurkunde bzw. Grund der Forderung wurde angegeben: " offene Rechnung vom 19.06.2023 gemäss Gerichts-Vergleich vom 11. November 2021, Ziffer 1, Punkt 3 und gemäss email vom 2. Mai 2023 sowie weiteren vorliegenden Rechtsbeschlüssen und emails." Die Beklagte erhob Rechtsvorschlag.