" 1. Die Entschädigung des unentgeltlichen Rechtsvertreters der Gesuchstellerin, A._____, Rechtsanwalt, Q._____, für das Berufungsverfahren ZSU.2023.168 wird auf Fr. 2'260.00 (inkl. Auslagen und MwSt) festgesetzt. 2. Die Kasse des Bezirksgerichts Laufenburg wird angewiesen, dem unentgeltlichen Rechtsvertreter der Gesuchstellerin, A._____, Rechtsanwalt, Q._____, eine Entschädigung von Fr. 2'260.00 (inkl. Auslagen und MwSt) auszuzahlen." 1.2. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen.