4.2.3. Zu prüfen ist weiter, ob und in welcher Höhe ein Zuschlag für die Eingabe vom 25. August 2023 zu gewähren ist. Die Stellungnahme umfasst insgesamt drei Seiten (inkl. Briefkopf). Die letzte Seite bezieht sich auf das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege; konkret werden dort die mit der Stellungnahme nachgereichten Unterlagen wie Lohnabrechnungen und Lohnausweise aufgezählt. Bezüglich der Nachreichung der Unterlagen für das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ist kein Zuschlag zu gewähren, da diese Aufwendungen bereits durch den Zuschlag für das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege abgedeckt sind (E. 4.3 hiernach).