Im Vergleich zu einem durchschnittlichen Eheschutz- bzw. Präliminarverfahren liegt damit ein deutlich unterdurchschnittliches Verfahren vor. Es erscheint daher angemessen, bei der erstmaligen Festsetzung von Unterhalt im vorsorglichen Massnahmeverfahren betreffend Volljährigenunterhalt die durchschnittliche Grundentschädigung auf Fr. 2'500.00 festzusetzen, was rund 75 % derjenigen eines durchschnittlichen Präliminar- /Eheschutzverfahrens entspricht. Hiervon ist auch im vorliegenden Fall -9- auszugehen, nachdem der Beschwerdeführer die Qualifikation als durchschnittlicher Fall nicht in Frage stellt.