1. Mit Entscheid vom 30. Oktober 2023 erkannte das Obergericht des Kantons Aargau im Berufungsverfahren ZSU.2023.168: " 1. 1.1. In teilweiser Gutheissung der Berufung wird der Entscheid des Präsidiums des Familiengerichts des Bezirksgerichts Laufenburg vom 5. Juli 2023 aufgehoben und zum neuen Entscheid im Sinne der Erwägungen zurückgewiesen. 1.2 Im Übrigen wird die Berufung abgewiesen. 2. 2.1. Der Klägerin wird die unentgeltliche Rechtsverbeiständung für das Berufungsverfahren gewährt und Rechtsanwalt A._____ [=Beschwerdeführer], Q._____, als ihr unentgeltlicher Rechtsvertreter eingesetzt.