Gegenstand Rechtsöffnung in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamts Q._____ (Zahlungsbefehl vom 27. September 2023) -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Mit Zahlungsbefehl Nr. aaa des Betreibungsamtes Q._____ vom 27. September 2023 betrieb die Klägerin die Beklagte für den Betrag von Fr. 5'416.35 nebst Betreibungs-/Prozesskosten von Fr. 93.30, Zahlungsbefehlskosten von Fr. 73.30 sowie für weitere Kosten von Fr. 20.00. Als Forderungsurkunde bzw. Grund der Forderung wurde angegeben: