2. 2.1. Mit Eingabe vom 14. Dezember 2023 stellte die Klägerin beim Bezirksgericht Zofingen das Gesuch um Erteilung der provisorischen Rechtsöffnung für ihre Forderungen im Umfang von Fr. 16'424.25 nebst 5 % Zins seit dem 25. April 2020, Fr. 883.15 nebst 5 % Zins seit dem 1. April 2021, Fr. 1'033.90 nebst 5 % Zins seit dem 2. Juni 2022, Fr. 6.30 sowie für die Betreibungskosten im Umfang von Fr. 103.30. 2.2. Bei der Beklagten wurde keine Stellungnahme eingeholt. 2.3. Der Präsident des Bezirksgerichts Zofingen erkannte am 12. Februar 2024: " 1. Auf das Gesuch wird nicht eingetreten.