Selbständigerwerbende aufgehoben (OF.2023.126, GB 5, S. 9). Aktuelle Belege aus dem Jahr 2023 über ihr Einkommen und Vermögen bzw. ihre Lebenshaltungskosten (z.B. Krankenkassenpolice 2023, Kontoauszug 2023) reichte die Gesuchstellerin nicht ein.