Die Gesuchstellerin lebe allein und miete ein Zimmer für monatlich Fr. 700.00. Sie wisse nicht, ob sie im Jahr 2023 Prämienverbilligungen erhalte (OF.2023.126, act. 1 ff.). Dem Gesuch legte sie nebst alten Steuerunterlagen betreffend aktuelle Einkommens- und Vermögensverhältnisse u.a. eine schlechte Kopie des Mietvertrages vom 1. April 2023 über ein nicht entzifferbares Mietobjekt mit einem monatlichen Mietzins von Fr. 700.00 (OF.2023.126, Gesuchsbeilage [GB] 4) und die Steuererklärung bzw. -veranlagung 2022 nach Ermessen bei. Aus dieser ging für 2022 ein Einkommen von Fr. 25'000.00 hervor (OF.2023.126, GB 5, S. 1 ff. und GB 7).