2.3. In der Eingabe vom 6. Mai 2024 führte die Gesuchstellerin aus, dass sie seit dem 8. Januar bis zum 16. März 2024 über eine Anstellung im H._____ verfügt habe. Diese sei ihr gekündigt worden. Aktuell sei sie wieder arbeitslos, beziehe keine materielle Hilfe mehr und lebe von der Hand in den Mund. 2.4. 2.4.1. Gemäss Art. 117 ZPO hat eine Person unter anderem dann Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege, wenn sie nicht über die erforderlichen Mittel verfügt (lit. a).