Die Gesuchstellerin lebe in einer Wohngemeinschaft. Ihr Grundbetrag belaufe sich somit auf Fr. 1'100.00. Dieser sei praxisgemäss um 25 % zu erhöhen. Ihre Miete betrage Fr. 700.00. Die KVG-Prämien würden vollumfänglich verbilligt und die laufenden Steuern betrügen -4-