3.2. Am 6. Mai 2024 liess sich die Gesuchstellerin erneut vernehmen und hielt an den beschwerdeweise gestellten Anträgen fest. Das Obergericht zieht in Erwägung: 1. Wird die unentgeltliche Rechtspflege ganz oder teilweise abgelehnt oder entzogen, so kann der Entscheid mit Beschwerde angefochten werden (Art. 121 ZPO).