Der Beschwerdeführerin wird für die Verfahren OF.2023 und SF.2023.76 die unentgeltliche Rechtspflege gewährt und die unterzeichnende Rechtsanwältin als deren unentgeltliche Rechtsvertreterin eingesetzt. 2. Der Beschwerdeführerin sei für das Beschwerdeverfahren die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren und die unterzeichnende Rechtsanwältin als unentgeltliche Rechtsvertreterin einzusetzen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. gesetzl. MwSt.) zu Lasten der Staatskasse." -3-