(nachfolgend: Beklagter) geführten Scheidungsverfahrens, eventualiter um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege. Mit ergänzendem Gesuch vom 18. September 2023 (Postaufgabe, SF.2023.76) beantragte sie im Rahmen des Gesuchs um vorsorgliche Massnahmen bzw. des anhängig gemachten Scheidungsverfahrens gegen den Beklagten die Leistung eines Prozesskostenvorschusses (einstweilen Fr. 8'000.00) seitens des Beklagten sowie eventualiter die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege. Am 16. Januar 2024 wurde das Gesuch um Leistung eines Prozesskostenvorschusses vom Präsidenten des Bezirksgerichts Bremgarten abgewiesen.