Wo die Eltern den Überschuss vor der Trennung effektiv auch in grossem Stil für die Kinder ausgegeben haben (z.B. weil man sich teure Familienferien geleistet hat, die Kinder teuren Hobbys nachgehen oder die Eltern auch ihren Kindern teure Markenprodukte gekauft haben), liegt seitens der Eltern ein erzieherischer Entscheid vor. Dieser soll nicht durch die individuellen erzieherischen Wertvorstellungen des zufälligen Richters ersetzt werden, der pauschal einen mehr oder weniger willkürlich scheinenden Maximalbetrag festlegt. Ein Abweichen vom Grundsatz erfordert stets eine Begründung.