Dazu komme, dass C._____ entschieden habe, nicht mehr Tennis zu spielen oder Ski zu fahren. Während des Zusammenlebens seien sie nur einmal in den Skiferien gewesen. Nach seinem Kenntnisstand nehme C._____ in der Schule nicht am Schwimmunterricht teil, weshalb es unglaubwürdig sei, wenn die Klägerin plötzlich das Schwimmen als C._____ (sehr kostengünstiges) Hobby aufzähle. Es werde bestritten, dass die Parteien viele Ferienreisen oder Städtetrips unternommen hätten; es lägen keine Belege vor. Zutreffend sei einzig, dass die Parteien mit C._____ gelegentlich in die Türkei ([…]) gereist seien und nur eine Städtereise nach Budapest unternommen hätten. Die Parteien seien mit C.___