Beilage 2 zur Eingabe der Klägerin vom 16. April 2021]). Die Klägerin ist in X._____ steuerpflichtig, der Beklagte in W._____; die Klägerin zum Tarif B (mit Kindern), der Beklagte zum Tarif A. Bei der Ermittlung der steuerbaren Einkommen ist wegen der Ungewissheit hinsichtlich der Auszahlung und der Höhe eines allfälligen (sich bei allen Verfahrensbeteiligten (vgl. E. 10.4 unten) finanziell auswirkenden Bonus (vgl. E. 6.2.2 oben) dieser nicht zu berücksichtigen.