8.2. Theorie Steuern Soweit es, wie vorliegend, die finanziellen Mittel zulassen, ist der gebührende Unterhalt zwingend auf das familienrechtliche Existenzminimum zu erweitern, welches auch die Steuern umfasst (E. 5.1 oben). In den eherechtlichen Summarverfahren kann aber nicht verlangt werden, dass das Gericht – wie die Steuerbehörden – eine exakte Berechnung der zu bezahlenden Steuern vornimmt. Beim Einbezug der Steuern kann nämlich ohne- - 54 -