7.3.2. Schulwegkosten Die Vorinstanz berücksichtigte in C._____ betreibungsrechtlichem Existenzminimum die "im Zusammenhang mit der Zurücklegung des Schulwegs entstehenden Kosten" (vgl. E. 4.1.2 oben). C._____ könne ihren 6.4 km langen Schulweg nicht zu Fuss zurücklegen. Dass sie ihn mit dem Fahrrad bewältige, dürfte wegen des hohen Verkehrsaufkommen in der Agglomeration T._____ und wegen C._____ Alters nicht möglich sein. Wegen ihres Alters sei auch fraglich, ob sie den Weg mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen könne.