7.3.1.4. Berücksichtigung der Schulkosten bis 31. Juli 2024 Die Eltern haben dem Kind eine angemessene, seinen Fähigkeiten und Neigungen soweit möglich entsprechende Ausbildung zu verschaffen (Art. 302 Abs. 2 ZGB). Grundsätzlich genügen die Eltern dieser Verpflichtung, wenn sie den Besuch einer öffentlichen Schule ermöglichen; ein Anspruch auf Besuch einer Privatschule besteht nur dann, wenn aufgrund be- - 50 -