Sie habe keine Nachteile, wenn sie die Sekundarschule an der öffentlichen Schule am Wohnort besuche. Der Besuch der dreijährigen Sekundarschule an der AG._____ würde Kosten von insgesamt mindestens Fr. 90'000.00 verursachen, welche sich bei einem späteren Übertritt ins Gymnasium nach zwei oder drei Jahren auf bis zu Fr. 210'000.00 erhöhten. Das stehe in keinem auch nur ansatzweise vernünftigen Verhältnis zum (nicht vorhandenen) Nutzen. Diese Mehrkosten seien dem Beklagten nicht zuzumuten.